Aktuelles aus Steuern
und Recht 
            Archiv 2008  
            Archiv 2009  
            "Aktuelles aus Steuern und         Recht" KW 46  
            Buchhaltungsbüro 
            Wechsel                                                            von Ist- zur                                                            Sollbesteuerung 
            Mit                                                            dem                                                            BMF-Schreiben                                                            vom 01.10.2010                                                            nimmt die                                                            Finanzverwaltung                                                            zum Urteil des                                                            BFH Stellung,                                                            wobei ein                                                            rückwirkender                                                            Wechsel von                                                            der                                                            Besteuerung                                                            nach                                                            vereinnahmten                                                            Entgelten zur                                                            Besteuerung                                                            nach                                                            vereinbarten                                                            Entgelten bis                                                            zur formellen                                                            Bestandskraft                                                            der jeweiligen                                                            Jahressteuerfestsetzung                                                            zulässig ist.                                                            In der                                                            Begründung des                                                            BFH wird auch                                                            zur                                                            Anwendbarkeit                                                            der Option                                                            nach § 9 UStG                                                            Stellung                                                            genommen. Beim                                                            Widerruf eines                                                            Verzichts auf                                                            die Anwendung                                                            der                                                            Kleinunternehmerregelung                                                            hat der BFH                                                            eine                                                            Bindungswirkung                                                            an die Option                                                            zur                                                            Steuerpflicht                                                            ab dem                                                            Eintritt der                                                            formellen                                                            Bestandskraft                                                            der jeweiligen                                                            Steuerfestsetzung                                                            bejaht. Nach                                                            dem                                                            BMF-Schreiben                                                            vom 01.10.2010                                                            sind                                                            entgegenstehende                                                            Anweisungen in                                                            den                                                            Richtlinien                                                            nicht mehr                                                            anzuwenden. 
            Lohnbuchhaltung 
            Jahressteuergesetz                                            2010  
            Der                                        Bundestag hat am 28.10.2010 den                                        Entwurf des Jahressteuergesetzes                                        beschlossen. Der Bundesrat muss                                        dem Gesetzesentwurf am 26.11.2010                                        noch zustimmen. In der                                        Lohnabrechnung ergeben sich durch                                        die neue gesetzliche Regelung                                        Informationen für die Arbeitnehmer                                        für die erstmals gebildeten                                        elektronischen                                        Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).                                        So sollen die ELStAM durch die                                        Finanzämter den Arbeitnehmern                                        mitgeteilt werden und nicht durch                                        die Arbeitgeber, wie dies noch im                                        Regierungsentwurf vorgesehen war.                                        Kein Eingang im Gesetzesentwurf                                        hat die vom Bundesrat geforderte                                        Veränderung der Besteuerung von                                        Dienst- und Firmenwagen gefunden.  
            Lohnsteuerhilfe 
            Jahressteuergesetz 2010 
            Das Bundesverfassungsgericht hatte                            Mitte dieses Jahres die Regelung zur                            steuerlichen Behandlung des häuslichen                            Arbeitszimmers für mit dem Grundgesetz                            unvereinbar erklärt, wenn das häusliche                            Arbeitszimmer wegen nicht vorhandenem                            Arbeitsplatz dem Abzug zugeführt werden soll.                            Das Jahressteuergesetz 2010 hat nun die vom                            Bundesverfassungsgericht geforderte                            Neuregelung aufgenommen. Der Gesetzgeber hat                            hier die Mindestforderung des                            Bundesverfassungsgerichts umgesetzt und lässt                            so den Abzug in derartigen Fällen bis max.                            1.250 EUR rückwirkend seit 2007 zu. Die                            rückwirkende Änderung soll Steuerausfälle in                            Höhe von 800 Mio. für die Jahre 2007 bis 2010                            bewirken.  
              HINWEIS: 
              Sofern das häusliche Arbeitszimmer aufgrund                            der mehr als 50 %igen betrieblichen und                            beruflichen Tätigkeit abgezogen werden soll,                            hat der Gesetzgeber keine Neuregelung vor                            gesehen, das heißt, derartige Aufwendungen                            sind nicht abziehbar. 
            Unternehmensberatung 
            Nachträgliche                                                      Anschaffungskosten                                                      nach MoMiG 
            Durch das Gesetz zur                                          Modernisierung und des                                          GmbH-Rechts und zur Bekämpfung                                          von Missbräuchen wurde mit                                          Wirkung ab dem 01.11.2008 das                                          Eigenkapitalersatzrecht                                          grundlegend dereguliert. Die                                          Bestimmungen über                                          eigenkapitalersetzede Darlehen                                          wurden aus dem GmbHG entfernt                                          und in der Insolvenzverordnung                                          sowie im Anfechtungsgesetzt neu                                          geordnet. Das BMF Schreiben vom                                          21.10.2010 sorgt nun nach fast                                          zweijähriger Bedenkzeit der                                          Verwaltung für klare Vorgaben                                          aus steuerlicher Sicht. Die                                          neuen Grundsätze sind in allen                                          noch offenen Fällen anzuwenden,                                          bei denen auf die Behandlung des                                          Darlehens die Vorschriften des                                          MoMiG zutreffen.  
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