Aktuelles aus Steuern
und Recht 
            Archiv 2008  
            Archiv 2009  
            "Aktuelles aus Steuern und         Recht" KW 45  
            Buchhaltungsbüro 
            Elektronische                                                            Bilanz: Um ein                                                            Jahr                                                            verlängert 
            Das                                                            Finanzministerium                                                            Baden-Württemberg                                                            weist darauf                                                            hin, dass sich                                                            das Land auf                                                            Bundesebene                                                            mit seiner                                                            Forderung nach                                                            einer                                                            verlängerten                                                            Übergangsfrist                                                            für die                                                            elektronische                                                            Bilanz                                                            durchgesetzt                                                            hat. Demnach                                                            wird die Frist                                                            zur Einführung                                                            der                                                            elektronischen                                                            Bilanz um ein                                                            Jahr                                                            verlängert.                                                            Erst Ende                                                            dieses Jahres                                                            werden die                                                            Vorschriften                                                            zur                                                            elektronischen                                                            Bilanz                                                            konkretisiert.                                                            Danach blieben                                                            den Betrieben                                                            nur wenige                                                            Wochen um ihr                                                            Buchungssystem                                                            umzustellen.                                                            Innerhalb                                                            dieser kurzen                                                            Zeitspanne ist                                                            eine                                                            Umstellung                                                            schwer zu                                                            realisieren.                                                            Die nun                                                            gewählte                                                            spätere                                                            Einführung der                                                            neuen Bilanz                                                            ermöglicht                                                            außerdem eine                                                            Pilotphase.                                                            Ausgewählte                                                            Betriebe                                                            könnten ein                                                            solches System                                                            vorerst                                                            testen,                                                            mögliche                                                            Fehlerquellen                                                            so schon vorab                                                            beseitigt                                                            werden.  
              HINWEIS: 
            Damit wird die                                                            Anwendung der                                                            elektronischen                                                            Bilanz auf das                                                            Jahr 2012                                                            verschoben. 
            Lohnbuchhaltung 
            Merkblatt zur                                            Steuerklassenwahl 
            Das                                        Bundesministerium der Finanzen hat                                        ein Merkblatt  zur                                        Steuerklassenwahl bei                                        Arbeitnehmer-Ehegatten für das                                        Jahr 2011 im Internet                                        veröffentlicht. Das zwischen dem                                        Bundesministerium der Finanzen und                                        den obersten Finanzbehörden der                                        Länder abgestimmte Merkblatt  soll                                        Arbeitnehmer-Ehegatten die                                        Steuerklassenwahl für das Jahr                                        2011 erleichtern. Unter anderem                                        wird hier auch auf das                                        Faktorverfahren hingewiesen, das                                        seit 2010 gilt. Hier können                                        Ehegatten die Steuerklasse IV                                        beibehalten und durch Eintrag                                        eines Faktors auf der jeweiligen                                        Lohnsteuerkarte zu einer                                        günstigeren Verteilung des                                        Lohnsteuerabzugs kommen. 
            Lohnsteuerhilfe 
            Verpflegungsmehraufwand                    verfassungsgemäß 
            Der BFH hat klargestellt, dass die                            Begrenzung des Abzugs von Mehraufwendungen für                            die Verpflegung auf drei Monate bei einer aus                            beruflichem Anlass begründeten doppelten                            Haushaltsführung verfassungsgemäß ist (BFH                            Urteil vom 08.07.10, veröffentlich am                            03.11.2010). Mehraufwendungen für die                            Verpflegung können im Rahmen einer doppelten                            Haushaltsführung pauschal aber beschränkt auf                            die ersten drei Monate an derselben                            Tätigkeitsstätte zum Abzug zugelassen werden.                            Streitig war, ob die geltende Dreimonatsfrist                            im Rahmen der doppelten Haushaltsführung                            verfassungsgemäß ist. Durch die Begrenzung auf                            drei Monate wird nach Ansicht des Gerichts im                            Rahmen einer sog. „Doppelverdienerehe“ keine                            ökonomische Entwertung der beiderseitigen                            Berufstätigkeit verursacht.                            Verpflegungsmehraufwendungen fallen auch bei                            allen anderen Arbeitnehmern an und werden auch                            hier nur für drei Monate berücksichtigt.  Nach                            Meinung des Gerichts kann sich im Regelfall                            der Steuerpflichtige bei einer doppelten                            Haushaltsführung nach einer mehrmonatigen                            Übergangszeit auf die Verpflegungssituation am                            Beschäftigungsort einstellen, die Höhe der                            Kosten beeinflussen und damit einen                            Mehraufwand minimieren oder sogar vermeiden. 
            Unternehmensberatung 
            Rundfunkgebührenpflicht                                                      für PC 
            Das                                          Bundesverwaltungsgericht hat in                                          drei Fällen entschieden, dass                                          für internetfähige PC´s                                          Rundfunkgebühren zu zahlen sind.                                          Bei internetfähigen PC´s handelt                                          es sich um                                          Rundfunkempfangsgeräte im Sinne                                          des                                          Rundfunkgebührenstaatsvertrages.                                          Für die Gebührenpflicht kommt es                                          nach dessen Regelungen lediglich                                          darauf an, ob die Geräte zum                                          Empfang bereitgehalten werden.                                          Nicht aber ist ausschlaggebend,                                          ob der Inhaber tatsächlich                                          Radio- bzw. Fernsehsendungen mit                                          dem Rechner empfängt. Ebenso                                          wenig ist es erheblich, ob der                                          PC mit dem Internet verbunden                                          ist, wenn er technisch überhaupt                                          dazu in der Lage ist. Im Rahmen                                          der Zweitgeräte-Befreiung wird                                          die Rundfunkgebühr allerdings                                          nicht verlangt, wenn der                                          Besitzer bereits über ein                                          angemeldetes herkömmliches                                          Rundfunkgerät in derselben                                          Wohnung oder demselben Betrieb                                          verfügt. 
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