Aktuelles aus Steuern
und Recht 
            Archiv 2008  
            Archiv 2009  
            "Aktuelles aus Steuern und         Recht" KW 44  
            Buchhaltungsbüro 
            Verrechnung                                                            der                                                            Sondervorauszahlung 
            Nach                                                            dem Urteil des                                                            Bundesfinanzhofs                                                            vom 16.12.2008                                                            kann die                                                            Erstattung der                                                            Umsatzsteuervorauszahlung                                                            bei                                                            widerrufener                                                            Dauerfristverlängerung                                                            erst mit der                                                            Umsatzsteuererklärung                                                            erfolgen. Mit                                                            dem Erlass vom                                                            04.10.2010 hat                                                            das                                                            Finanzministerium                                                            Brandenburg                                                            mitgeteilt,                                                            dass dieses                                                            Urteil aus                                                            technischen                                                            Gründen nicht                                                            vor dem                                                            01.01.2012                                                            umgesetzt                                                            wird. Die                                                            Anwendung des                                                            BFH-Urteils                                                            wird auf                                                            Insolvenzfälle                                                            beschränkt.  
            Lohnbuchhaltung 
            Freibeträge auf der                                            Lohnsteuerkarte 
            Freibeträge                                        auf der Lohnsteuerkarte für 2010                                        sind nur noch bei Anträgen bis                                        30.11.2010 eintrag- oder änderbar                                        (beim Wohnsitzfinanzamt).                                        Hierdurch können Arbeitnehmer                                        schon jetzt an überzahlte                                        Lohnsteuer kommen. Arbeitnehmer                                        mit mehreren Lohnsteuerkarten                                        können sich zudem einen Freibetrag                                        für auf der ersten Karte nicht                                        ausgenutzte Freibeträge eintragen                                        lassen. Bis zum 30.11.2010 können                                        Ehegatten bei der Gemeinde die                                        Kombination ihrer                                        Lohnsteuerklassen ändern lassen.                                        Ab 2010 kann zudem vom neuen                                        Faktorverfahren Gebrauch gemacht                                        werden. Danach erhält jeder                                        Ehegatte die Steuerklasse IV mit                                        einem entsprechenden Faktor, der                                        die Lohnsteuer so errechnet, wie                                        die sich bei Zusammenveranlagung                                        ergebende Steuer. Auch dieser                                        Antrag ist bis zum 30.11.2010 für                                        das laufende Jahr zu stellen. Der                                        Antrag bezüglich des                                        Faktorverfahrens muss jedoch beim                                        zuständigen Finanzamt gestellt                                        werden. 
                
            Lohnsteuerhilfe 
            Drucker für Ausbildungszwecke 
            Nach dem BFH Urteil vom 15.07.2010                            richtet sich die Abziehbarkeit von                            Aufwendungen für einen zu Ausbildungszwecken                            genutzten Computer sowie der Peripheriegeräte                            bei Ermittlung der Einkünfte und Bezüge eines                            Kindes nach den Grundsätzen, die bei solchen                            Aufwendungen bei Werbungskosten maßgebend                            sind. Wird der Drucker zu weniger als 90 % für                            Ausbildungszwecke genutzt, ist nur die Höhe                            des Ausbildungsanteils der auf die                            Nutzungsdauer verteilten AfA abziehbar. Ob es                            sich beim Drucker um ein selbständiges                            Wirtschaftsgut handelt, muss nach der                            allgemeinen Verkehrsanschauung beurteilt                            werden. Hiernach ist ein Drucker als                            eigenständiges Wirtschaftsgut anzusehen. Die                            einzelnen Komponenten einer PC-Anlage sind                            nach ihren technischen Eigenschaft auf ein                            Zusammenwirken angelegt und können nach einer                            Trennung von den übrigen Geräten regelmäß ig                            nicht selbständig genutzt werden. 
            Unternehmensberatung 
            Grundsatzurteil                                                      zu Pensionszusagen 
            Der BFH hat in seinem                                          Urteil vom 28.04.2010                                          grundlegende Fragen vor allem zu                                          den Kriterien der Probezeit und                                          der sogenannten Überversorgung                                          zu entscheiden. Hierbei gibt es                                          zwei Neuerungen: 
              - Bei einem Verstoß gegen die                                          Probezeit ist künftig als                                          Rechtsfolge dauerhaft in vollem                                          Umfang eine verdeckte                                          Gewinnausschüttung anzunehmen.                                          Dieser kann man nur dann                                          entkommen, wenn die                                          Pensionszusage beendet und ggf.                                          später neu erteilt wird.  
              - Für eine Nur-Pension darf                                          schon nach der bisherigen                                          Rechtsprechung des BFH keine                                          Rückstellung gebildet werden.                                          Wird die Nur-Pension später                                          ausgezahlt, soll die Auszahlung                                          nach dem Besprechungsurteil                                          ebenfalls eine verdeckte                                          Gewinnausschüttung auslösen.  
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