Aktuelles aus Steuern
und Recht 
            Archiv 2008  
            Archiv 2009  
            "Aktuelles aus Steuern und         Recht" KW 43  
            Buchhaltungsbüro 
            Verrechnung                                                            der                                                            Sondervorauszahlung 
            Nach                                                            dem Urteil des                                                            Bundesfinanzhofs                                                            vom 16.12.2008                                                            kann die                                                            Erstattung der                                                            Umsatzsteuervorauszahlung                                                            bei                                                            widerrufener                                                            Dauerfristverlängerung                                                            erst mit der                                                            Umsatzsteuererklärung                                                            erfolgen. Mit                                                            dem Erlass vom                                                            04.10.2010 hat                                                            das                                                            Finanzministerium                                                            Brandenburg                                                            mitgeteilt,                                                            dass dieses                                                            Urteil aus                                                            technischen                                                            Gründen nicht                                                            vor dem                                                            01.01.2012                                                            umgesetzt                                                            wird. Die                                                            Anwendung des                                                            BFH-Urteils                                                            wird auf                                                            Insolvenzfälle                                                            beschränkt.  
            Lohnbuchhaltung 
            Weihnachtsfeier 
            Betriebsveranstaltungen                                        gesellschaftlicher Art im üblichen                                        Rahmen, z. B. Weihnachtsfeier,                                        sind lohnsteuerfrei, wenn die                                        Kosten insgesamt 110 EUR                                        einschließlich Umsatzsteuer pro                                        Arbeitnehmer nicht übersteigen.                                        Alle Betriebsangehörigen müssen                                        teilnahmeberechtigt sein,                                        abteilungsweise Feiern sind aber                                        zulässig. Steuerfrei sind bis zu                                        zwei Veranstaltungen im Jahr                                        (zusätzlich je zwei                                        Pensionärstreffen und                                        Jubilarfeiern). In die                                        110-EUR-Grenze sind z. B. Verzehr,                                        Tabakwaren, Süßigkeiten,                                        Fahrtkosten, Übernachtungskosten,                                        Eintritte und Weihnachtsgeschenke                                        (Wert bis 40 EUR inkl. MwSt.)                                        einzubeziehen. Geldgeschenke sind                                        stets steuerpflichtig.  Die                                        Gesamtkosten sind nach Köpfen                                        aufzuteilen, soweit sie nicht                                        einzelnen Personen zugerechnet                                        werden können. Der auf                                        mitgebrachte Angehörige                                        entfallende Teil ist dem                                        jeweiligen Arbeitnehmer                                        zuzurechnen. Damit ist denkbar,                                        dass Lohnsteuer nur für einzelne                                        Arbei tnehmer anfällt. 
              HINWEIS: 
              Eventuell anfallende Lohnsteuer                                        ist pauschalierbar mit 25 % oder                                        nach Durchschnittssätzen.  
            Lohnsteuerhilfe 
            Werbungskostenabzug bei                    Abgeltungsteuer 
            Die OFD Münster macht darauf                            aufmerksam, dass gegen das                            Werbungskostenabzugsverbot im Rahmen der                            Abgeltungsteuer ein Klageverfahren vor dem FG                            Münster anhängig war. Dieses Verfahren ist nun                            aus anderen Gründen in der Hauptsache für                            erledigt erklärt worden (OFD Münster vom                            16.09.2010). Zwischenzeitlich haben die Kläger                            jedoch erneut Sprungklage eingelegt. Im Rahmen                            der Einführung der Abgeltungsteuer auf die                            Einkünfte aus Kapitalvermögen wurde ein Abzug                            von tatsächlichen Werbungskosten grundsätzlich                            ausgeschlossen. Stattdessen wird bei der                            Ermittlung der Einkünfte ein Betrag von 801                            EUR bzw. 1.602 EUR als Sparerpauschbetrag                            abgezogen. Dies gilt auch dann, wenn die                            tatsächlichen Werbungskosten diese Beträge                            übersteigen. 
            Unternehmensberatung 
            Schuldenbereinigungsplan                                                      - Billigkeitserlass 
            Im Urteil des FG                                          Düsseldorf vom 24.02.2010 wurde                                          über einen abgelehnten                                          Erlassantrag der zuständigen                                          Finanzbehörde entschieden. Die                                          Klägerin schrieb alle ihre                                          Gläubiger an und bot ihnen einen                                          Abschluss eines                                          außergerichtlichen                                          Schuldenbereinigungsplans an.                                          Alle Gläubiger bis auf das                                          beklagte Finanzamt stimmten                                          diesem zu. Der Erlassantrag                                          wurde mit der Begründung                                          abgelehnt, dass die Klägerin als                                          Freiberufliche (Rechtsanwältin)                                          keinen Anspruch auf Durchführung                                          eines außergerichtlichen                                          Schuldenbereinigungsverfahrens                                          habe. Die Klägerin hatte die                                          Kanzlei des Vaters                                          treuhänderischer verwaltet; der                                          Vater entnahm unberechtigt                                          Zahlungsmittel aus der KG, in                                          dessen Folge die Gesellschaft                                          insolvenzreif wurde. Mit der                                          Inanspruchnahme durch                                          Haftungsbescheid wäre u. a. auch                                          der Wegfall der Anwaltszulassung                                          verbunden gewesen. Das FG                                          Düsseldorf gab der Klage statt,                                          da es die Voraussetzungen für                                          einen Erlass aus persönlicher                                          Unbilligkeit als gegebe n ansah.                                          Der Entzug der Anwaltszulassung                                          könne nur durch die Zustimmung                                          zum Schuldenbereinigungsplan                                          verhindert werden. 
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