Aktuelles aus Steuern
und Recht 
            Archiv 2008  
            Archiv 2009  
            "Aktuelles aus Steuern und         Recht" KW 38  
            Buchhaltungsbüro 
            Vorsteuervergütungsverfahren                                                            bis 30.09.2010 
            Die                                                            Ausschlussfrist                                                            für das alte                                                            elektronische                                                            Vorsteuervergütungsverfahren                                                            verstreicht am                                                            Monatsende.                                                            Seit                                                            Jahresbeginn                                                            gilt für die                                                            Erstattung von                                                            im EU-Ausland                                                            gezahlten                                                            MwSt.-Beträgen                                                            ein nur noch                                                            elektronisches                                                            Verfahren.                                                            Trotz                                                            gravierender                                                            Probleme bei                                                            der Umsetzung                                                            bleibt es für                                                            den Zeitraum                                                            2009 bei der                                                            Ausschlussfrist                                                            30.09.2010.                                                            Vorschläge zur                                                            Verlängerung                                                            der Frist bis                                                            zum 31.03.2011                                                            wurden bisher                                                            nicht                                                            angenommen, so                                                            dass bis zum                                                            Ablauf des                                                            30.09.2010                                                            kein                                                            dahingehender                                                            Beschluss zu                                                            erwarten ist.                                                            Anspruchsberechtigte                                                            Unternehmen                                                            sollten daher                                                            im eigenen                                                            Interesse noch                                                            im Laufe                                                            dieses Monats                                                            die nötigen                                                            Anträge                                                            stellen. 
            Lohnbuchhaltung 
            Beitragsbemessungsgrenzen                                            2011 
            Die                                        Beitragsbemessungsgrenze in der                                        gesetzlichen Krankenversicherung                                        wird nach einem Entwurf einer                                        Verordnung über maßgebende                                        Rechengrößen der                                        Sozialversicherung ab 2011                                        erstmals sinken (von 3.750 EUR auf                                        3.712,50 EUR im Monat). Der                                        Arbeitnehmeranteil steigt auf 8,2                                        %. Die Unternehmen müssen 2011                                        wegen des auf 7,3 % steigenden                                        Arbeitgeberanteils für diese                                        Mitarbeiter um 3,24 % höhere                                        Beitragszuschüsse entrichten. Die                                        Bemessungsgrenzen zur Renten- und                                        Arbeitslosenversicherung wird 2011                                        unverändert bei 5.500 EUR im Monat                                        liegen. In den neuen Bundesländern                                        steigt dieser Wert von 4.650 EUR                                        auf 4.800 EUR im Monat an. Die                                        monatliche Bezugsgröße 2011 bleibt                                        unverändert bei 2.555 EUR (West);                                        in den neuen Bundesländern steigt                                        der Wert auf 2.240 EUR (bisher                                        2.170 EUR). Die allgemeine                                        Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt                                        von 49.950 EUR auf 49.500 EUR in                                        2011. Dadurch wird der Wechsel in                                        die private Krankenversi cherung                                        erleichtert.  
              HINWEIS: 
              Gutverdienern soll bereits nach                                        einjähriger Überschreitung der                                        Versicherungspflichtgrenze wieder                                        der Weg in die Privatkrankenkasse                                        eröffnet werden, wenn im Folgejahr                                        die dann maßgebliche                                        Jahresarbeitsentgeltgrenze                                        voraussichtlich überschritten                                        wird. 
            Lohnsteuerhilfe 
            Einspruchsbearbeitung bei den                    Finanzämtern 
            Das Bundesfinanzministerium hat aus                            den Einspruchsstatistiken der                            Steuerverwaltungen der Länder Daten zur                            Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im                            Jahr 2009 zusammengestellt. Nicht erfasst von                            der sogenannten Einspruchsstatistik sind die                            im Lohnsteuerermäßigungsverfahren eingelegten                            Einsprüche zur Verfassungsmäßigkeit der                            Neuregelung zur Abziehbarkeit der Aufwendungen                            für ein häusliches Arbeitszimmer. 
            
              
                | -                            Unerledigte Einsprüche am                            01.01.2009 | 
                 6.656.157 | 
               
              
                | - Eingegangene Einsprüche | 
                5.245.016 | 
               
              
                | - Veränderung gegenüber                            Vorjahr                               | 
                - 0,7 % | 
               
              
                | - Erledigte                            Einsprüche | 
                6.105.841 | 
               
              
                | - Veränderung gegenüber                            Vorjahr | 
                + 10,3 % | 
               
              
                | - Davon erledigt durch Rücknahme des                            Einspruchs | 
                1.109.519(=18,2%) | 
               
              
                | -                            Abhilfe  | 
                 4.154.969(=68,1%) | 
               
              
                | - Einspruchsentscheidung (ohne                            Teil-Einspruchsent-scheid.) | 
                668.230 (= 10,9                            %) | 
               
              
                | -                            Teil-Einspruchsentscheidung | 
                173.123                            ( = 2,8 %) | 
               
              
                | - Unerledigte Einsprüche am                            31.12.2009  | 
                5.795.332(=12,9 %) | 
               
             
              
            Unternehmensberatung 
            Satzungsänderung                                                      für Mini-GmbH 
            Für die                                                  Änderung des                                                  Gesellschaftsvertrages                                                  einer                                                  Unternehmergesellschaft                                                  verlangte ein                                                  Amtsgericht                                                  Zusatzkosten, da statt                                                  des Musterprotokolls ein                                                  komplett neuer                                                  Gesellschaftsvertrag                                                  vorgelegt wurde. Nach                                                  dem Urteil des OLG                                                  Düsseldorf vom                                                  10.05.2010 darf das                                                  Registergericht keinen                                                  neuen                                                  Gesellschaftsvertrag                                                  verlangen und muss die                                                  beantragte                                                  Satzungsänderung                                                  durchführen. Sofern das                                                  Registergericht die                                                  geplante                                                  Satzungsänderung                                                  ablehnen will, sollte                                                  auf das betreffende                                                  Urteil verwiesen werden.                                                  Viele                                                  Unternehmergesellschaften                                                  (sogenannte Mini-GmbHs)                                                  werden gegründet, um bei                                                  den hohen Gebühren zu                                                  sparen. Dafür nehmen die                                                  Beteiligten in Kauf,                                                  dass die vertraglichen                                                  Regelungen aus dem                                                  sogenannten                                                  Musterprotokoll sich                                                  nicht unbedingt mit                                                  ihren Interessen als                                                  Gesellschafter decken.                                                  Wird anschließend das                                                  Musterprotokoll durch                                                  einen passenden                                                  Gesellschaftervertrag                                                  ersetzt, ist dies insges                                                  amt billiger als sofort                                                  mit einem individuellen                                                  Gesellschaftsvertrag zu                                                  gründen.  
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