Aktuelles aus Steuern und Recht

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Archiv 2009

"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 35

Buchhaltungsbüro

Änderung steuerlicher Verordnungen

Das BMF hat am 12.08.2010 einen Referentenentwurf veröffentlicht, mit dem Änderungen mehrerer Verordnungen zur Verfahrenserleichterung vorgenommen werden sollen. Hierbei wird eine Anpassung an organisatorische Veränderungen in der Sozialverwaltung der Länder erfolgen. Auch Folgeänderungen im Lohnsteuerabzugsverfahren nach der Änderung durch das Bürgerentlastungsgesetz bei der Krankenversicherung werden umgesetzt. Im Erbschaftsteuerrecht werden Bagatellgrenzen bei der Anzeigepflicht erhöht bzw. eingeführt. Ebenso erfolgen Anpassungen der Regelungen zum beleg- und buchmäßigen Nachweis im Umsatzsteuerrecht bei Ausfuhrlieferungen und bei der Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferungen.
HINWEIS:
Auch berufsrechtliche Regelungen werden hier getroffen, z. B. bezüglich der Aufbewahrungspflichten von Steuerberaterkammern und einer Regelung über eine Mindestversiche rungssumme bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Lohnsteuerhilfevereine.

Lohnbuchhaltung

Sozialversicherung ab 2011

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung erhöht sich zum 01.01.2011 von bisher 2,8 % auf 3 %. Außerdem soll ab dem 01.01.2011 der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung auf insgesamt 15,5 % steigen (Arbeitgeber-Anteil 7,3 %, Arbeitnehmer-Anteil 8,2 %). Der Arbeitgeberbeitrag soll eingefroren werden, so dass zukünftige Erhöhungen allein durch die Arbeitnehmer aufzubringen sind. Den Krankenkassen bleibt die Möglichkeit erhalten, kassenindividuell einkommensunabhängige Zusatzbeiträge von den Arbeitnehmern zu verlangen. Diese Zusatzbeiträge werden ab 2011 betragsmäßig nicht mehr begrenzt.
HINWEIS:
Die Lohnsteuerbelastung ab 2011 würde sinken, da die steuerliche Abzugsfähigkeit der Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgabe seit 2010 die Beitragserhöhung zum Teil kompensiert.

Lohnsteuerhilfe

Kindergeldanspruch und Einkommensgrenze

Das BVerfG hat mit Beschluss vom 27.07.2010 die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, wobei sich ein Vater mit dem Wegfall des Kindergeldanspruchs wegen geringfügigem Überschreiten des Jahresgrenzbetrages nicht zufrieden geben wollte. Der Kindergeldanspruch für den maßgeblichen Ausbildungszeitraum ist entfallen, weil der sich in Ausbildung befindliche volljährige Sohn den Jahresgrenzbetrag um 4,34 EUR überschritten hat (sog. Fallbeileffekt). Aufgrund dieser Entscheidung fallen ggf. im Zusammenhang auch weitere kindbedingte Vergünstigungen weg, z. B. die Steuerfreibeträge für Kinder, der Abzug von Schulgeld, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, die Ermäßigung beim Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, die Kinderzulage bei der staatlichen Altersvorsorge (Riester). Auch bei der zumutbaren Bela stung im Rahmen der außergewöhnlichen Belastung kann sich dies bemerkbar machen.
HINWEIS:
Es erhöhen sich zudem die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage und bei der Wohnungsbauprämie entsprechend.

Unternehmensberatung

Erbschaftsteuer: Verfassungswidrige Schlechterstellung

Gleichgeschlechtliche Lebenspartner dürfen bei Erbschaften steuerlich gegenüber Eheleuten nicht benachteiligt werden. Das hat das BVerfG in einem am 17.08.2010 veröffentlichten Grundsatzbeschluss entschieden (Beschluss vom 21.07.2010). Die erbschaftsteuerliche Schlechterstellung der eingetragenen Lebenspartner gegenüber den Ehegatten im persönlichen Freibetrag und im Steuersatz sowie durch ihre Nichtberücksichtigung im Versorgungsbeitrag ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar.
Der Gesetzgeber hat nun bis zum 31.12.2010 eine Neuregelung für die vom Erbschaftsteuergesetz betroffenen Altfälle zu treffen. Dadurch müssen die Gleichheitsverstöße im Zeitraum bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften beseitigt werden.
HINWEIS:
Nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung ist eine vollständige Gleich stellung von Lebenspartnern und Ehegatten im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht beabsichtigt.

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