Aktuelles aus Steuern
und Recht 
            Archiv 2008  
            Archiv 2009  
            "Aktuelles aus Steuern und         Recht" KW 35  
            Buchhaltungsbüro 
            Änderung                                                            steuerlicher                                                            Verordnungen 
            Das                                                            BMF hat am                                                            12.08.2010                                                            einen                                                            Referentenentwurf                                                            veröffentlicht,                                                            mit dem                                                            Änderungen                                                            mehrerer                                                            Verordnungen                                                            zur                                                            Verfahrenserleichterung                                                            vorgenommen                                                            werden sollen.                                                            Hierbei wird                                                            eine Anpassung                                                            an                                                            organisatorische                                                            Veränderungen                                                            in der                                                            Sozialverwaltung                                                            der Länder                                                            erfolgen. Auch                                                            Folgeänderungen                                                            im                                                            Lohnsteuerabzugsverfahren                                                            nach der                                                            Änderung durch                                                            das                                                            Bürgerentlastungsgesetz                                                            bei der                                                            Krankenversicherung                                                            werden                                                            umgesetzt. Im                                                            Erbschaftsteuerrecht                                                            werden                                                            Bagatellgrenzen                                                            bei der                                                            Anzeigepflicht                                                            erhöht bzw.                                                            eingeführt.                                                            Ebenso                                                            erfolgen                                                            Anpassungen                                                            der Regelungen                                                            zum beleg- und                                                            buchmäßigen                                                            Nachweis im                                                            Umsatzsteuerrecht                                                            bei                                                            Ausfuhrlieferungen                                                            und bei der                                                            Steuerbefreiung                                                            der                                                            innergemeinschaftlichen                                                            Lieferungen.  
              HINWEIS: 
              Auch                                                            berufsrechtliche                                                            Regelungen                                                            werden hier                                                            getroffen, z.                                                            B. bezüglich                                                            der                                                            Aufbewahrungspflichten                                                            von                                                            Steuerberaterkammern                                                            und einer                                                            Regelung über                                                            eine                                                            Mindestversiche                                                            rungssumme bei                                                            der                                                            Vermögensschadenhaftpflichtversicherung                                                            für                                                            Lohnsteuerhilfevereine.  
            Lohnbuchhaltung 
            Sozialversicherung ab                                            2011 
            Der                                        Beitragssatz zur                                        Arbeitslosenversicherung erhöht                                        sich zum 01.01.2011 von bisher 2,8                                        % auf 3 %. Außerdem soll ab dem                                        01.01.2011 der Beitragssatz in der                                        gesetzlichen Krankenversicherung                                        auf insgesamt 15,5 % steigen                                        (Arbeitgeber-Anteil 7,3 %,                                        Arbeitnehmer-Anteil 8,2 %). Der                                        Arbeitgeberbeitrag soll                                        eingefroren werden, so dass                                        zukünftige Erhöhungen allein durch                                        die Arbeitnehmer aufzubringen                                        sind. Den Krankenkassen bleibt die                                        Möglichkeit erhalten,                                        kassenindividuell                                        einkommensunabhängige                                        Zusatzbeiträge von den                                        Arbeitnehmern zu verlangen. Diese                                        Zusatzbeiträge werden ab 2011                                        betragsmäßig nicht mehr begrenzt. 
              HINWEIS: 
              Die Lohnsteuerbelastung ab 2011                                        würde sinken, da die steuerliche                                        Abzugsfähigkeit der                                        Krankenversicherungsbeiträge als                                        Sonderausgabe seit 2010 die                                        Beitragserhöhung zum Teil                                        kompensiert.  
            Lohnsteuerhilfe 
            Kindergeldanspruch und                    Einkommensgrenze 
            Das BVerfG hat mit Beschluss vom                            27.07.2010 die Verfassungsbeschwerde nicht zur                            Entscheidung angenommen, wobei sich ein Vater                            mit dem Wegfall des Kindergeldanspruchs wegen                            geringfügigem Überschreiten des                            Jahresgrenzbetrages nicht zufrieden geben                            wollte. Der Kindergeldanspruch für den                            maßgeblichen Ausbildungszeitraum ist                            entfallen, weil der sich in Ausbildung                            befindliche volljährige Sohn den                            Jahresgrenzbetrag um 4,34 EUR überschritten                            hat (sog. Fallbeileffekt). Aufgrund dieser                            Entscheidung fallen ggf. im Zusammenhang auch                            weitere kindbedingte Vergünstigungen weg, z.                            B. die Steuerfreibeträge für Kinder, der Abzug                            von Schulgeld, der Entlastungsbetrag für                            Alleinerziehende, die Ermäßigung beim                            Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, die                            Kinderzulage bei der staatlichen                            Altersvorsorge (Riester). Auch bei der                            zumutbaren Bela stung im Rahmen der                            außergewöhnlichen Belastung kann sich dies                            bemerkbar machen. 
              HINWEIS: 
              Es erhöhen sich zudem die Einkommensgrenzen                            für die Arbeitnehmersparzulage und bei der                            Wohnungsbauprämie entsprechend. 
            Unternehmensberatung 
            Erbschaftsteuer:                                                      Verfassungswidrige                                                      Schlechterstellung 
            Gleichgeschlechtliche                                                  Lebenspartner dürfen bei                                                  Erbschaften steuerlich                                                  gegenüber Eheleuten                                                  nicht benachteiligt                                                  werden. Das hat das                                                  BVerfG in einem am                                                  17.08.2010                                                  veröffentlichten                                                  Grundsatzbeschluss                                                  entschieden (Beschluss                                                  vom 21.07.2010). Die                                                  erbschaftsteuerliche                                                  Schlechterstellung der                                                  eingetragenen                                                  Lebenspartner gegenüber                                                  den Ehegatten im                                                  persönlichen Freibetrag                                                  und im Steuersatz sowie                                                  durch ihre                                                  Nichtberücksichtigung im                                                  Versorgungsbeitrag ist                                                  mit dem allgemeinen                                                  Gleichheitssatz                                                  unvereinbar.  
              Der Gesetzgeber hat nun                                                  bis zum 31.12.2010 eine                                                  Neuregelung für die vom                                                  Erbschaftsteuergesetz                                                  betroffenen Altfälle zu                                                  treffen. Dadurch müssen                                                  die Gleichheitsverstöße                                                  im Zeitraum bis zum                                                  Inkrafttreten des                                                  Gesetzes zur Beendigung                                                  der Diskriminierung                                                  gleichgeschlechtlicher                                                  Gemeinschaften beseitigt                                                  werden.  
              HINWEIS: 
              Nach dem Gesetzesentwurf                                                  der Bundesregierung ist                                                  eine vollständige Gleich                                                  stellung von                                                  Lebenspartnern und                                                  Ehegatten im                                                  Erbschaftsteuer- und                                                  Schenkungsteuerrecht                                                  beabsichtigt.   |