Aktuelles aus Steuern
und Recht 
            Archiv 2008  
            Archiv 2009  
             "Aktuelles aus Steuern und         Recht" KW 3 
            Buchhaltungsbüro 
            BFH: Abschied vom Aufteilungs- und Abzugsverbot  
            Nach dem Beschluss des großen Senats         vom 21.09.2009, veröffentlicht am 13.01.2010, können die Aufwendungen bei         gemischt beruflich und privat veranlassten Reisen aufgeteilt werden. Damit         sind die Aufwendungen in abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben         und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung         aufteilbar, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und         nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Als Maßstab für die Aufteilung         nach beruflicher und privater Veranlassung dienen die jeweiligen         Zeitanteile an der Reise. 
            Lohnbuchhaltung 
            Ehegatten – Arbeitsverhältnis:         Direktversicherung 
            Nach dem Urteil des BFH vom 10.06.2008 ist ein Arbeitsverhältnis         zwischen Ehegatten mit einer besonderen Vereinbarung bezüglich der         Barlohnumwandlung einer Direktversicherung möglich. Sofern das         Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten grundsätzlich steuerlich anzuerkennen         ist, kann ein Teil des bis dahin bestehenden angemessenen Lohnanspruchs in         einen Direktversicherungsschutz umgewandelt werden. Eine Änderung des         Arbeitsverhältnisses ist im Übrigen nicht erforderlich. Die         Versicherungsbeiträge sind betrieblich veranlasst und regelmäßig ohne         Prüfung einer sogenannten Überversorgung als Betriebsausgabe zu         berücksichtigen.  
            Lohnsteuerhilfe 
            Pauschbeträge für         Auslandsreisen 
            Das BMF hat mit Schreiben vom 17.12.2009 eine Übersicht der         Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für         beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsreisen ab 01.01.2010         veröffentlicht. Bei Reisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der         Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24:00 Uhr Ortszeit         erreicht hat. Für eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus         dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes         im Ausland maßgebend. Die Angaben gelten entsprechend für Geschäftsreisen         in das Ausland und doppelte Haushaltsführungen im Ausland.  
              HINWEIS: 
              Für den Ansatz von Werbungskosten sind Pauschbeträge für         Übernachtungen seit 2008 nicht mehr ansetzbar. Sie dienen nur noch der         Lohnabrechnung beim         Arbeitgeber. 
            Unternehmensberatung 
            Existenzgründung:         Neue Online-Gründungswerkstatt  
            Die IHK Darmstadt hat ein neues         Internet-Portal für Selbständige und Existenzgründer bereitgestellt. Das         kostenlose Angebot wurde in Zusammenarbeit mit der KfW-Bankengruppe         erstellt. Es unterstützt Gründer bei folgenden Phasen ihrer         Geschäftsidee:  Orientierung, Planung und         Praxis. 
              HINWEIS: 
            Weitere Informationen zur Gründungswerkstatt finden         Sie im Internet unter der Adresse www.gruendungswerkstatt-darmstadt.de  
              
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