Aktuelles aus Steuern
und Recht 
            Archiv 2008  
            Archiv 2009  
             "Aktuelles aus Steuern und         Recht" KW 25  
            Buchhaltungsbüro 
            Rechnungsabgrenzungsposten für Kfz-Steuer 
            Derzeit sind zwei Revisionsverfahren         beim BFH zur Frage der Abgrenzung bei der Kraftfahrzeugsteuer anhängig (I         R 65/09, X R 20/09). Strittig ist ob für Aufwendungen für         Kraftfahrzeugsteuer ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) gebildet         werden muss, soweit die Steuer noch auf die voraussichtliche         Zulassungszeit der Fahrzeuge im nachfolgenden Kalenderjahr entfällt. Zwar         wird die Steuer grundsätzlich erhoben; die Festsetzung der Steuer erfolgt         jedoch, wenn das Ende der Steuerpflicht nicht feststeht, unbefristet.         Dadurch fehlt es an dem Merkmal der für die Abgrenzungsvoraussetzungen         notwendigen „bestimmten Zeit“.    
              HINWEIS: 
              Sofern sich         hierdurch ein Vorteil für den Unternehmer ergeben könnte (vor allen Dingen         im Speditionsgewerbe) sollte Einspruch eingelegt und auf die betreffenden         Revisionsverfahren verwiesen werden.  
            Lohnbuchhaltung 
            Ferienjobs für         Schüler 
            Firmen, die arbeitswillige Schüler bzw. Jugendliche beschäftigen         möchten, müssen sich mit den Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes         und der Kinderarbeitsschutzverordnung auseinandersetzen. So dürfen Kinder         über 13 Jahre mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten in der Zeit von         08:00 Uhr bis 18:00 Uhr bis maximal 2 Stunden täglich leichte Tätigkeiten         ausüben. In landwirtschaftlichen Familienbetrieben ist ausnahmsweise eine         Beschäftigung von maximal 3 Stunden täglich erlaubt. Eine Ausnahmeregelung         gilt während der Schulferien: So dürfen Jugendliche während dieser Zeit         für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr, pro Tag 8 Stunden bzw. pro         Woche 40 Stunden beschäftigt werden. In der Landwirtschaft ist während der         Erntezeit für Jugendliche über 16 Jahre eine Beschäftigung von bis zu 9         Stunden täglich, jedoch nicht mehr als 85 Stunden in der Doppelwoche         erlaubt.  
            Lohnsteuerhilfe 
            Telefonkosten absetzbar 
            Nach einer Entscheidung des niedersächsischen Finanzgerichts vom         02.09.2009 können Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen mehr als eine         Woche von ihrem eigenen Hausstand abwesend sind, anstelle einer         wöchentlichen Heimfahrt die Kosten für ein wöchentliches Telefonat mit         ihren Angehörigen als Werbungskosten abziehen. Bisher hatte der BFH die         Gebühren für ein Ferngespräch bis zu einer Dauer von 15 Minuten als         Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung bereits         zugelassen. Das niedersächsische Finanzgericht hatte einem Marinesoldaten         Recht gegeben, der für mehrere Monate auf einer Fregatte eingesetzt war.         Die angesetzten Aufwendungen im Rahmen der Auswärtstätigkeit sind nach         Meinung des Gerichts auch hinsichtlich eines Telefonats mit einer         maximalen Gesprächsdauer von 15 Minuten pro Woche ansetzbar. 
            Unternehmensberatung 
            Finanzinstitute im         Ausland 
            Die erforderlichen Angaben für die         Einkommensteuererklärung 2009 wurden im Vergleich zu 2008 von der         Finanzverwaltung erweitert. Seit der Einkommensteuererklärung für das Jahr         2009 befindet sich in den Einkommensteuerformularen auf dem Mantelbogen in         der Zeile 108 die Frage: „ Unterhalten Sie nachhaltige         Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland?“. Diese Frage         resultiert aus dem im Jahr 2009 verabschiedeten         Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz. Steuerzahler, die solche         Finanzbeziehungen unterhalten, unterliegen erhöhten Mitwirkungspflichten.         Bei Verletzung dieser Pflichten kann das Finanzamt die Berücksichtigung         bestimmter Abzugsbeträge, wie beispielsweise Werbungskosten oder         Betriebsausgaben, verweigern. Da sich aber in der dazugehörigen         Rechtverordnung mit der Liste der unkooperativen Staaten momentan aber gar         kein Land befindet, ergibt sich derzeit keine rechtliche Grundlage für         diese Abfrage.  |