Aktuelles aus Steuern
und Recht 
            Archiv 2008  
            Archiv 2009  
             "Aktuelles aus Steuern und         Recht" KW 23  
            Buchhaltungsbüro 
            Schuldzinsen nach Betriebsaufgabe 
            Nach dem Urteil des FG Niedersachsen         vom 16.03.2010 (veröff. am 26.05.2010) können Schuldzinsen nach         Betriebsveräußerung bzw. Betriebsaufgabe nur unter bestimmten         Voraussetzungen nachträglich als Betriebsausgaben angesetzt werden. So         sind Schuldzinsen für betrieblich begründete und zurückbehaltene         Verbindlichkeiten nur insoweit nachträgliche Betriebsausgaben, als sie         durch den Veräußerungspreis und die Verwertung von zurückbehaltenen         aktiven Wirtschaftsgütern nicht hätten beglichen werden können. Im         Urteilsfall konnte die Darlehensverbindlichkeit durch ein rechtliches         Hindernis nicht abgelöst werden. Der Kläger verfügte jedoch über         ausreichende finanzielle betriebliche Mittel, um das betreffende Darlehen         vollständig zurückzuführen.  
              HINWEIS: 
              Es wurde Revision zugelassen,         da die Rechtsache im Zusammenhang mit der Ablösung betrieblicher         Verbindlichkeit anlässlich einer Betriebsaufgabe grundsätzliche Bede 
            Lohnbuchhaltung 
            Mitgliedschaft im         Golfclub 
            Werden vom Arbeitgeber für die Arbeitnehmer Beiträge für einen         Golfclub übernommen, stellt die Übernahme grundsätzlich steuerpflichtigen         Arbeitslohn dar. Dies ist auch der Fall, wenn die Mitgliedschaft dazu         dienen soll, Mandanten zu werben (FG Niedersachsen vom 25.06.2009, veröff.         am 26.05.2010). Es würde nur dann kein Arbeitslohn vorliegen, wenn eine         Zuwendung des Arbeitgebers in ganz überwiegend eigenem Interesse getätigt         wird. Im Urteilsfall übernahm eine Steuerberatungsgesellschaft in der         Rechtsform einer GmbH die Aufnahmegebühr und den Jahresbeitrag für einen         Golfclub, dem der Geschäftsführer beigetreten war. Der Beitritt sei auf         Weisung des Arbeitgebers passiert, um im Golfclub Mandanten zu werben. Das         Gericht verwies auf Entscheidungen des BFH, wonach ein überwiegend         betriebliches Interesse nur dann vorliegen kann, wenn der Beitritt zum         Verein mit Nachteilen für den Arbeitnehmer verbunden         wäre. 
            Lohnsteuerhilfe 
            Abgeltungsteuer: Musterverfahren  
            Der Bund der Steuerzahler unterstützt ein         Musterverfahren gegen die Abschaffung des Werbungskostenabzugs bei         Kapitalerträgen. Seit Einführung der Abgeltungsteuer können         Werbungskosten, die im Zusammenhang mit Kapitalanlagen entstehen, nicht         mehr gesondert geltend gemacht werden. Diese sind vielmehr mit dem         Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 EUR/1.602 EUR pro Jahr abgegolten.         Konto- und Depotgebühren sowie Verwaltungsgebühren aber auch Schuldzinsen         sind nicht mehr abzugsfähig. Ob diese Ungleichbehandlung im Vergleich mit         anderen Einnahmearten gegen den Gleichheitssatz verstößt, soll nun ein         Musterverfahren überprüfen.  
              HINWEIS:  
              Die Sprungklage wurde beim FG         Münster erhoben, Az.: 6 K 1847/10 E.  
            Unternehmensberatung 
            Umsatzsteuer beim         Erben 
            Der Verkauf von Wirtschaftsgütern durch         den Erben unterliegt der Umsatzsteuer, wenn der Erblasser diese für sein         Unternehmen erworben hatte (BFH vom 13.01.2010, veröff. am 02.06.2010).         Mit dem Tod des Unternehmers endet dessen Unternehmereigenschaft. Der Erbe         kann nur durch eigene Tätigkeit selbst Unternehmer werden. Davon zu         unterscheiden ist jedoch die Frage, ob und welche umsatzsteuerrechtlichen         Rechtspositionen aus der unternehmerischen Tätigkeit des Erblassers beim         Erben als Gesamtrechtsnachfolger nachwirken.  
              Der Erbe tritt in die         umsatzsteuerrechtlich noch nicht abgewickelten unternehmerischen         Rechtsverhältnisse seines Rechtsvorgängers ein. Veräußert wie im         Streitfall die Erbengemeinschaft im Rahmen der Liquidation das ererbte         Unternehmensvermögen, handelt diese insoweit als Unternehmer und die         Lieferung unterliegt der Umsatzsteuer.  
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