Aktuelles aus Steuern
und Recht 
            Archiv 2008  
            Archiv 2009  
             "Aktuelles aus Steuern und         Recht" KW 21  
            Buchhaltungsbüro 
            Vorsteuervergütungsverfahren 
            Das Bundesministerium der Finanzen hat         die neue Unternehmerbescheinigung für Unternehmer, die im Inland ansässig         sind, veröffentlicht. Das zuständige Finanzamt stellt diese Bescheinigung         aus. Unternehmer können im Vorsteuervergütungsverfahren gegenüber         Drittstaaten ihre Unternehmereigenschaft nachweisen (BMF-Schreiben vom         14.05.2010). Ab 01.01.2010 wurde das Umsatzsteuervergütungsverfahren         grundlegend geändert und so die Vorgaben der EG-Richtlinie in deutsches         Recht umgesetzt. Beim Vorsteuervergütungsverfahren in anderen EU-Staaten         durch den deutschen Unternehmer ist jeweils das deutsche BMF die neue         Anlaufstelle. Unternehmer, die für die Vergütung von Vorsteuerbeträgen in         einem Drittstaat eine Bestätigung ihrer Unternehmereigenschaft benötigen,         erhalten diese Bescheinigung vom zuständigen Finanzamt. Die Anträge selbst         erfolgen über den jeweiligen         Drittstaat. 
            Lohnbuchhaltung 
            Entscheidungen der         SozVers.-Träger 
            Entscheidungen des Sozialversicherungsträgers über die         Sozialversicherungspflicht eines Arbeitnehmers müssen im         Besteuerungsverfahren beachtet werden, soweit sie nicht offensichtlich         rechtswidrig sind (BFH vom 21.01.2010, veröff. am 12.05.2010). Im         Urteilsfall ging es um die Feststellung der Sozialversicherungspflicht         eines Geschäftsführers mit Beteiligung am Stammkapital. Die         Landesversicherungsanstalt stufte die Geschäftsführungstätigkeit als         selbständige Tätigkeit und damit als nicht sozialversicherungspflichtig         ein. Trotzdem wurden Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge         an den Sozialversicherungsträger abgeführt, die als steuerfreie Zahlungen         behandelt wurden. In einer Lohnsteueraußenprüfung kam die Finanzverwaltung         zum Ergebnis, dass die gezahlten Beiträge zur Kranken- und         Pflegeversicherung mangels sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtung         als steuerfreier Arbeitslohn einzustufen sind. Der BFH führt aus, dass die         Entscheidung der Sozialversicherungsträger insofern eine Bindungswirkung         entfaltet. 
            Lohnsteuerhilfe 
            Neues zum         Solidaritätszuschlag 
            Sämtliche Festsetzungen des         Solidaritätszuschlags für die Veranlagungszeiträume ab 2005 sind         hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit vorläufig vorzunehmen (BMF-Schreiben         vom 07.12.2009). Sollte bei Steuerpflichtigen in diesen Fällen im         Anschluss an eine Entscheidung des BVerfG aufgrund einer Aufhebung der         Festsetzung des Solidaritätszuschlags eine Erstattung vorzunehmen sein,         wird auf Antrag des Steuerpflichtigen ebenfalls der Solidaritätszuschlag         erstattet, der auf die mit abgeltender Wirkung erhobene         Kapitalertragssteuer entfallen ist. Ein Antrag auf Veranlagung ist nach         dem BMF-Schreiben vom 23.04.2010 insoweit keine Voraussetzung. Sofern         keine Einkommensteuererklärung abgegeben wurde, ist der Antrag auf         Erstattung nur innerhalb der Festsetzungsverjährung zulässig. 
            Unternehmensberatung 
            Lebenspartner         gleichgestellt 
            Der vom Bundeskabinett am 19.05.         beschlossene Entwurf des Jahressteuergesetzes 2010 sieht im Bereich der         Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer eine völlige Gleichbehandlung         von Lebenspartnern und Ehegatten vor. Damit werden Lebenspartner bei der         Erbschaft- und Schenkungsteuer künftig mit derselben Steuerklasse         besteuert wie Ehegatten.  
              Bei Grundstücksübertragungen zwischen         Lebenspartnern führt die Gleichstellung dazu, dass wie bislang bei         Ehegatten in Zukunft keine Grunderwerbsteuer mehr anfällt. Wichtige         verfassungswidrige Ungleichbehandlungen von Lebenspartnerschaften werden         so nach Auffassung der Bundesregierung beseitigt. 
              HINWEIS: 
              Die         angekündigte Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft im         Einkommensteuerrecht wurde im Rahmen des Regierungsentwurfs bisher nicht         berücksichtigt.  
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