Aktuelles aus Steuern
und Recht 
            Archiv 2008  
            Archiv 2009  
             "Aktuelles aus Steuern und         Recht" KW 20  
            Buchhaltungsbüro 
            ZM bei ig Warenlieferung 
            Die Verpflichtung zur Abgabe         Zusammenfassender Meldungen bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen         und Dreiecksgeschäften wird ab dem 01.07.2010 von bisher quartalsweise auf         monatlich verkürzt. Gleichzeitig wird die Frist zur Abgabe der         Zusammenfassenden Meldungen vom 10. auf den 25. Tag nach Ablauf des         Kalendermonats verlängert. Die bisher geltende Regelung, wonach         Unternehmer mit Dauerfristverlängerung für die Abgabe der         Umsatzsteuer-Voranmeldung diese auch für die Abgabe der Zusammenfassenden         Meldung in Anspruch nehmen können, wurde jedoch gestrichen, was zu einer         Verkürzung der Frist führt. Die quartalsweise Abgabe gilt weiterhin für         Unternehmer, die innergemeinschaftliche Warenlieferungen in geringer Höhe         bewirken. Hier ist eine Grenze von 100.000 EUR im Quartal übergangsweise         vom 01.07.2010 bis zum 31.12.2011 festgelegt. Diese sinkt ab 2012 auf         50.000 EUR. 
            Lohnbuchhaltung 
            Service der deutschen         Rentenversicherung 
            Anträge auf Leistungen der Rentenversicherung können jetzt auch         online gestellt werden. Die Online-Antragstellung ist über die         Internetseite der Deutschen Rentenversicherung möglich. Der ausgefüllte         Antrag wird auf sicherem Weg elektronisch an die Deutsche         Rentenversicherung versandt und dort bearbeitet. Ähnlich wie beim         Verfahren Elster der Finanzämter muss zusätzlich ein Unterschriftenblatt         per Post an den zuständigen Rentenversicherungsträger gesandt         werden. 
              HINWEIS: 
              Wird eine Signaturchipkarte mit elektronischer         Unterschrift verwendet, entfällt dieser Schritt.  
            Lohnsteuerhilfe 
            Entfernungspauschale:         Verkehrsunfall 
            Das FG Nürnberg hat         entschieden, dass die Aufwendungen infolge eines Verkehrsunfalls neben der         Entfernungspauschale nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden         können (FG Nürnberg vom 04.03.2010). Das aktuelle Urteil widerspricht         damit der Richtlinienregelung, wonach der Verkehrsunfall auf der Fahrt zur         Arbeit grundsätzlich als Werbungskosten neben der Entfernungspauschale         berücksichtigt werden kann. Das Gericht führt aus, dass die Aufwendungen         nicht als Werbungskosten angesetzt werden können, da sämtliche         Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und         Arbeitsstätte durch die in Anspruch genommene Entfernungspauschale         abgegolten werden. 
              HINWEIS: 
              Gegen die Anwendung des Urteils sollte         Einspruch eingelegt und auf die Aussagen der Lohnsteuerrichtlinien (H 9.10         (Unfallschäden) LStH 2010) verwiesen werden. 
            Unternehmensberatung 
            Steuertipps für         Erbschaften/Schenkungen 
            Das FinMin Baden-Württemberg hat eine         aktuelle Fassung der kostenlosen Broschüre „Steuertipps für Erbschaften         und Schenkungen“ veröffentlicht, die u. a. die veränderten         erbschaftsteuerlichen Rahmenbedingungen für Eltern, Geschwister sowie         Nichten und Neffen berücksichtigt. Um der erbrechtlichen Sonderstellung         naher Verwandter Rechnung zu tragen, wurde der Eingangssteuersatz von 30 %         auf 15 % für Steuerklasse II abgesenkt. Außerdem wurden Regelungen für den         Übergang von Betriebsvermögen neu geschaffen. Unternehmenserben werden         dadurch weitgehend von der Erbschaftsteuer entlastet, soweit sie den         übernommenen Betrieb fortführen und die Arbeitsplätze erhalten.   |