Aktuelles aus Steuern
und Recht 
            Archiv 2008  
            Archiv 2009  
             "Aktuelles aus Steuern und         Recht" KW 19  
            Buchhaltungsbüro 
            Orchestermusiker kann steuerfrei sein 
            Der BFH hat mit seinem Urteil vom         18.02.2010 entschieden, dass ein Orchestermusiker umsatzsteuerfrei         kulturelle Leistungen erbringen kann, wenn er als Unternehmer gegenüber         dem Orchester tätig ist. Für die nach europäischen Vorgaben erforderliche         Anerkennung des Unternehmers, reicht eine Bescheinigung über die Erfüllung         „gleicher kultureller Aufgaben“ im Sinne von § 4 Nr. 20 Buchstabe a Satz 2         UStG aus. Damit wurde faktisch ein Steuerbefreiungswahlrecht durch den BFH         beschlossen, da der deutsche Gesetzgeber die Befreiung nicht grundsätzlich         gewährt. Im Streitfall war das Orchester nach § 4 Nr. 20 UStG befreit,         weil es über die dafür erforderliche Bescheinigung verfügte. Den         Einzelmusikern, die als Selbstständige für das Orchester spielen, ist die         Steuerbefreiung jedoch vorenthalten. Diese können sich jedoch, wenn sie         ebenfalls die erforderliche Bescheinigung erhalten, unmittelbar auf die         Steuerbefreiung nach Artikel 13 der 6. EG-RL berufen.  
            Lohnbuchhaltung 
            Schadenersatz des         Arbeitgebers 
            Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Beschäftigten nach Urteil des         BAG vom 04.05.2010 die vertragliche Nebenpflicht, keine falschen Auskünfte         zu erteilen. Entsteht dem Arbeitnehmer durch eine schuldhaft erteilte         Auskunft ein Schaden, kann der Arbeitgeber zum Schadenersatz verpflichtet         sein. Im Streitfall hatte das beklagte Bundesland einem Angestellten den         sogenannten Bewährungsaufstieg in eine höhere Vergütungsgruppe versagt.         Die Vorgesetzten hatten ihm einige Jahre zuvor auf ausdrücklich Frage im         Vorfeld eines Altersteilzeitarbeitsvertrages im Blockmodell mitgeteilt,         die Altersteilzeitarbeit führe in der Freistellungsphase nicht zur         Verlängerung von Aufstiegszeiträumen.  
            Lohnsteuerhilfe 
            Besonderes Kirchgeld 
            In         allen Bundesländern haben die Kirchen mit Ausnahme einiger Gemeinden und         Bistümer die gesetzlich abgesicherte Möglichkeit geschaffen, den         kirchensteuerpflichtigen Ehegatten auch ohne eigene Einkünfte über das         besondere Kirchgeld zur Kasse zu bitten. Dies greift dann, wenn der         Hauptverdiener nicht kirchensteuerpflichtig ist, während der andere         Ehegatte keine oder nur sehr niedrige Einkünfte hat. Das Finanzamt setzt         das besondere Kirchgeld im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung auf der         Grundlage des gemeinsam zu versteuernden Einkommens für den         kirchensteuerpflichtigen Ehegatten fest. Diesbezüglich ist eine         Verfassungsbeschwerde mit dem Az. 2 BvR 591/06 anhängig, auf die man sich         im Einspruchsverfahren berufen kann.  
              HINWEIS: 
              Der Einspruch gegen         den Kirchensteuerbescheid ist bei der zuständigen Kirchensteuerstelle         einzulegen. 
            Unternehmensberatung 
            Vertretung gegenüber         Handelsregister 
            Im Streitfall wollte das Registergericht         die Eintragung der Abberufung bzw. Bestellung des Geschäftsführers der         GmbH von der Vorlage eines mit Apostille versehenen Vertretungsnachweises         abhängig machen. Nach dem Beschluss des LG Hamburg vom 15.05.2009 ist eine         im Ausland ansässige und dort gegründete Ltd. als Gesellschafterin einer         GmbH nur in begründeten Zweifeln verpflichtet, die für die Ltd. -handelnde         Person und die dadurch organschaftliche Vertretungsmacht zu belegen. Dies         gilt nur im Einzelfall, Vermutungen der Unrichtigkeit und routinemäßiges         Abfragen durch das Registergericht ist nicht         statthaft. 
           |