Aktuelles aus Steuern
und Recht 
            Archiv 2008  
            Archiv 2009  
             "Aktuelles aus Steuern und         Recht" KW 18  
            Buchhaltungsbüro 
            ELSTER: Nun auch mit Anlage EÜR 
            Nach Angaben der OFD Koblenz ist seit         dem 26.04.2010 die amtliche Software zur Erstellung einer elektronischen         Steuererklärung (ElsterFormular) komplett. Mit der neuen Version kann nun         auch die Einnahmeüberschussrechnung mit der sogenannten Anlage EÜR         elektronisch eingereicht werden. Anfang Mai wird die neue Version auf CD         auch in den Finanzämtern erhältlich sein. Der Erklärungsvordruck EÜR         findet allerdings nur Anwendung, wenn die Betriebseinnahmen für ein         Unternehmen oberhalb der Grenze von 17.500 EUR liegen und der         Gewerbetreibende oder Freiberufler den Gewinn nicht durch Bilanzierung         ermittelt. 
            Lohnbuchhaltung 
            Fahrtkostenzuschüsse und         Sonderzahlungen 
            Voraussetzung für die Lohnsteuerpauschalierung von         Fahrtkostenzuschüssen in Höhe von 15 % ist, dass derartige Zuschüsse         zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Entgegen         der Finanzverwaltung hat der Bundesfinanzhof nun entschieden, dass eine         Pauschalversteuerung von Fahrtkostenzuschüssen dann möglich ist, wenn die         Zuschüsse unter Anrechnung auf freiwillige Sonderzahlungen erfolgen.         Danach lassen sich freiwillige Lohnzahlungen als nicht geschuldeter         Arbeitslohn in pauschal versteuerte Zuschüsse umwandeln. Dies gilt         allerdings nicht für Sonderzahlungen, auf die der Arbeitnehmer einen         Rechtsanspruch hat. Derartige Sonderzahlungen werden aufgrund         arbeitsrechtlicher dauernder Übung geschuldet.  
            Lohnsteuerhilfe 
            Gleichbehandlung von         Lebenspartnerschaften 
            In einkommensteuerlicher         Hinsicht werden gleichgeschlechtliche Partner nicht wie Ehegatten         behandelt. Das bedeutet, dass ihnen insbesondere die Zusammenveranlagung         und das Splittingverfahren verwehrt sind. Beim Bundesverfassungsgericht         sind derzeit in dieser Frage Verfahren anhängig (Az. 2 BvR 909/06 und 2         BvR 288/07). Außerdem ist hinsichtlich der höheren Belastung von         Lebenspartnern bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer ein Verfahren beim         Bundesverfassungsgericht anhängig (Az. 1 BvR 611/07 und 1 BvR 2464/07). Es         ist somit zu prüfen, ob gegen entsprechende Steuerbescheide Einspruch         eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden         soll. 
            Unternehmensberatung 
            Handwerkerleistungen 
            Die Steuerermäßigung bei Aufwendungen für         haushaltsnahe Handwerkerleistungen muss auch dann gewährt werden, wenn die         Handwerkerleistungen im abgekürzten Zahlungsweg vom Konto eines Dritten         (z. B. Eltern des Steuerpflichten) beglichen werden. Die für die         Steuerermäßigung vorgeschriebene Erfordernis unbarer Zahlungsvorgänge geht         nach Meinung des FG Sachsen nicht soweit, dass das Geld zwingend vom Konto         des Steuerpflichtigen selbst überwiesen sein muss (Urteil vom         18.09.2009). 
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