Aktuelles aus Steuern
und Recht 
            Archiv 2008  
            Archiv 2009  
             "Aktuelles aus Steuern und         Recht" KW 14  
            Buchhaltungsbüro 
            Nichtausstellung von Rechnungen 
            Für ausgeführte Bauleistungen ist der         Bauunternehmer bzw. Handwerker verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten         nach Ausführung der Bauleistung eine Rechnung mit gesondert ausgewiesener         Umsatzsteuer auszustellen. Dies gilt auch dann, wenn die Bauleistung an         eine Privatperson ausgeführt wird. Die Privatperson muss die Rechnung zwei         Jahre lang aufbewahren; darauf muss der Handwerker in der Rechnung         hinweisen. Bei Nichteinhaltung der Rechnungsausstellungsverpflichtung kann         das Finanzamt ein Bußgeld festsetzen (Merkblatt der Umsatzbesteuerung in         der Bauwirtschaft). 
            Lohnbuchhaltung 
            Übernahme von         Studiengebühren 
            Übernimmt der Arbeitgeber aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung         die Studiengebühren eines Mitarbeiters, stellt die Übernahme der         Studienkosten unter bestimmten Voraussetzungen keinen steuerpflichtigen         Arbeitslohn dar. Dies gilt neuerdings auch für die Sozialversicherung.         Steuer- und sozialversicherungsfrei ist die Übernahme der angefallenen         Studiengebühren für einen Mitarbeiter u. a. dann, wenn sich der         Arbeitnehmer verpflichtet hat, die Studiengebühren zurückzuzahlen, wenn er         freiwillig innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung des Studiums kündigt.  
            Lohnsteuerhilfe 
            Progressionsvorbehalt –         Kurzarbeitergeld 
            Die durch die Kurzarbeit         verursachten Lohneinbußen werden durch das Kurzarbeitergeld abgemildert.         Es beträgt grundsätzlich 60 % der Nettolohneinbuße; lebt ein Kind im         Haushalt, werden 67 % gezahlt. Das Kurzarbeitergeld ist zwar         lohnsteuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Der         Steuersatz für das übrige zu versteuernde Einkommen wird so angehoben, was         regelmäßig zu Einkommensteuernachzahlungen bzw. geringeren         Steuererstattungen führt. 
              HINWEIS: 
              Zu beachten ist, dass         Arbeitnehmer, die dem Progressionsvorbehalt unterliegende Leistungen von         mehr als 410 EUR im Kalenderjahr bezogen haben, verpflichtet sind, eine         Einkommensteuererklärung         abzugeben. 
            Unternehmensberatung 
            Selbständige in der         Arbeitslosenversicherung 
            Die Bundesregierung prüft, ob sich         Selbständige auch nach dem 31.12.2010 freiwillig in der         Arbeitslosenversicherung weiterversichern können sollen. Eine         diesbezügliche Regelung läuft Ende 2010 aus. Bis Ende 2009 haben über         314.000 Selbständige von der Möglichkeit Gebrauch gemacht. Im Jahr 2009         bezogen knapp 5.000 von diesen Selbständigen Arbeitslosengeld. Allerdings         betrifft das nicht nur Personen mit ausschließlichen Zeiten der         freiwilligen Weiterversicherung, sondern auch sog. Mischzeiten (Zeiträume         einer freiwilligen Versicherung und Regulierung versicherungspflichtigen         Anstellung). 
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