Aktuelles aus Steuern
und Recht 
            Archiv 2008  
            Archiv 2009  
             "Aktuelles aus Steuern und         Recht" KW 13  
            Buchhaltungsbüro 
            Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz 
            Die Finanzverwaltung hat zur Änderung         der Einkommensteuer durch das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts         mit Schreiben vom 12.03.2010 Stellung genommen. Danach ist für den Schluss         des Wirtschafsjahres das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den         handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung auszuweisen         ist. Etwas anderes gilt, wenn ein steuerliches Wahlrecht ausgeübt wurde         oder ein anderer Ansatz gewählt wird. Durch den Wegfall der umgekehrten         Maßgeblichkeit wird bei Ausübung von steuerlichen Wahlrechten in der         Handelsbilanz keine identische Behandlung mehr vorgesehen. Dies hat zur         Folge, dass regelmäßig eine Einheitsbilanz nicht mehr erstellt werden         kann. Voraussetzung der Ausübung des steuerlichen Wahlrechts ist die         Aufnahme in einem steuerlichen Verzeichnis, das der Bilanz beizufügen         ist. 
            Lohnbuchhaltung 
            Jahresmeldungen bis zum         15.04.2010 
            Für alle Arbeitnehmer, die über den Jahreswechsel hinaus         beschäftigt werden, müssen Arbeitgeber Jahresmeldungen über die         sozialversicherungspflichtigen Entgelte an die Krankenkassen übermitteln.         Die Meldungen für das Jahr 2009 sind spätestens bis zum 15.04.2010         vorzunehmen. Die Meldungen sind zwingend elektronisch an die Krankenkassen         zu übertragen und müssen auch für geringfügig Beschäftigte an die         Minijobzentrale übermittelt werden. Auf der Jahresmeldung sind         insbesondere das Arbeitsentgelt 2009 sowie der Zeitraum der Beschäftigung         im Jahr 2009 anzugeben.  
              HINWEIS: 
              Bei geringfügiger Beschäftigung in         Privathaushalten gilt ein vereinfachtes Meldeverfahren im Rahmen des         Haushaltschecks (bis 400 EUR         monatlich). 
            Lohnsteuerhilfe 
            Beerdigungskosten als dauernde Last  
            Hat sich der Vermögensübernehmer         gegenüber den Übergebern verpflichtet, die Kosten einer standesgemäßen         Beerdigung zu tragen, so sind die dadurch nach dem Tod des         Letztverstorbenen entstandenen angemessenen Aufwendungen als dauernde Last         abziehbar. Der Vermögensübernehmer muss sich zur Übernahme der         Beerdigungskosten in einem Vermögensübergabevertrag verpflichtet haben.         Dies gilt nach Urteil des BFH vom 19.01.2010 auch dann, soweit nicht der         Vermögensübernehmer, sondern ein Dritter Erbe geworden ist.  
            Unternehmensberatung 
            Unternehmensbewertung         2010 
            Die Finanzverwaltung hat in ihrem         Schreiben vom 05.01.2010 den Basiszins für das vereinfachte         Ertragswertverfahren nach dem Bewertungsgesetz bekanntgegeben. Dieser wird         aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet.         Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den 04.01.2010 anhand der         Zinsstrukturdaten einen Wert von 3,98 % errechnet. Dieser Prozentsatz ist         für die Wertermittlungen im laufenden Jahr anzuwenden.  
              HINWEIS: 
              Bei         unentgeltlichen Zuwendungen im Jahr 2009 war dieser Wert nur mit 3,61 %         anzusetzen.  
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