Aktuelles aus Steuern
und Recht 
              
             "Aktuelles aus Steuern und         Recht" KW 1 
            Buchhaltungsbüro 
            Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2010 
            Die Finanzverwaltung hat mit         BMF-Schreiben vom 11.12.2009 die Pauschbeträge für unentgeltliche         Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2010 veröffentlicht. Die         Pauschbeträge sind Jahreswerte für eine Person. Für Kinder bis zum         vollendeten zweiten Lebensjahr entfällt der Ansatz eines Pauschbetrages.         Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen         Wertes anzusetzen. Tabakwaren sind in den Pauschbeträgen nicht enthalten.  
              Gast- und Speisewirtschaften  
              - Mit Abgabe von kalten         Speisen zu 7 % = 797 EUR 
              - Mit Abgabe von kalten Speisen zu 19 % =         1.196 EUR 
              - Mit Abgabe von kalten und warmen Speisen zu 7 % = 1.103         EUR 
            - Mit Abgabe von kalten und warmen Speisen zu 19 % = 1.966         EUR 
            Lohnbuchhaltung 
            Insolvenzgeldumlage erhöht  
            Die Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes werden durch eine         monatliche Umlage von den Arbeitgebern aufgebracht. Im Jahr 2009 hat der         Umlagesatz 0,1 % der Bruttolöhne betragen. Der Umlagesatz ab dem         01.01.2010 steigt auf 0,41 % der maßgeblichen Arbeitsentgelte. Die         Insolvenzgeldumlage wird monatlich an die Einzugsstelle (Krankenkasse)         abgeführt. Grundsätzlich ist die Krankenkasse zuständig, bei der der         Mitarbeiter versichert ist. Für die geringfügige Beschäftigung wird die         Umlage an die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung         Knappschaft-Bahn-See abgeführt.  
              HINWEIS: 
              Besteht keine         Mitgliedschaft bei der Krankenkasse, ist die Umlage an die Einzugsstelle         für die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abzuführen.  
            Lohnsteuerhilfe 
            Pauschbeträge für         Auslandsreisen 
            Das BMF hat mit Schreiben vom 17.12.2009 eine Übersicht der         Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für         beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsreisen ab 01.01.2010         veröffentlicht. Bei Reisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der         Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24:00 Uhr Ortszeit         erreicht hat. Für eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus         dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes         im Ausland maßgebend. Die Angaben gelten entsprechend für Geschäftsreisen         in das Ausland und doppelte Haushaltsführungen im Ausland.  
              HINWEIS: 
              Für den Ansatz von Werbungskosten sind Pauschbeträge für         Übernachtungen seit 2008 nicht mehr ansetzbar. Sie dienen nur noch der         Lohnabrechnung beim         Arbeitgeber. 
            Unternehmensberatung 
            Schlusstermin für         die Veranlagung         2007 
            Die Senatsverwaltung für Finanzen in         Berlin hat mitgeteilt, dass der Schlusstermin für die Veranlagung für 2007         auf den 31.12.2009 festgesetzt worden ist. Die Festlegung des         Schlusstermins hat u. a. Bedeutung für den Beginn des Zinslaufs bei         Hinterziehungszinsen. Wichtig wird dies auch für die Festlegung des         Beginns der strafrechtlichen Verjährungsfrist bei Hinterziehung durch         Nichtabgabe einer         Steuererklärung. 
           |